Gibt es Regeln zum Töten von Krusten- und Krebstieren?

Auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes gibt es eine Fischschlachtverordnung. Dort ist auch das Töten von Krustentieren / Krebstieren geregelt.

Die Tiere sind in der Weise zu töten, dass sie möglichst einzeln in stark kochendes Wasser gegeben werden. Das Tier muss im Topf von Wasser bedeckt sein. Die lebenden Tiere sollen in Rückenlage mit dem Kopf voran in das kochende Wasser gleiten. Dadurch wird der unter dem Brustpanzer liegende offene Kiemenraum durch das einflutende Wasser entlüftet. Zentrale Nervenknoten und der Kiemenapparat werden so sofort zerstört.

Krebstiere haben ein weniger zentralisiertes Nervensystem; es besteht aus Ganglien, die weniger zentralisiert sind als z. B. Rückenmarkstrang. Darum kann das Nervensystem nicht mit einem Stich ausgeschaltet werden.

Das Spalten lebender Tiere und das Herausreißen des Darmes bei lebenden Tieren ist verboten.

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